Zwangsversteigerung: Grundwissen beim Immobilien ersteigern

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Zwangsversteigerung Immobilien – Grundwissen beim Immobilien ersteigern

Hallo. Mein Name ist Alex Fischer und unser heutiges Thema lautet: Versteigerung, Grundwissen Teil eins. Also zunächst mal muss man wissen: Eine Versteigerung ist ein Teil eines Zwangsvollstreckungs- beziehungsweise Versteigerungsverfahrens. Das ist der sogenannte Versteigerungstermin. Die ganze Aktion dauert zwölf bis 24 Monate. Das Ganze läuft folgendermaßen: Der Gläubiger, meistens ein Handwerker der nicht bezahlt wurde beziehungsweise die finanzierende Bank, die ihre Raten nicht mehr bekommen hat, beantragt bei dem Amtsgericht die Zwangsverwertung. Hierzu gibt es natürlich fürchterlich viel juristisches Wissen und Information.

Allerdings bist du ja kein Rechtspfleger oder Angestellter der Justiz. Deswegen fasse ich hier die Sachen zusammen, die dich interessieren. Und das ist ja, wie du an günstige Immobilien rankommst. Zunächst musst du erst mal wissen: Was wird denn überhaupt versteigert? Hier gibt es einen Link, den ich dir hier unten auch markiert habe. ZVG-Portal.de. Das ist ein staatlich eingerichtetes Portal, wo sämtliche Amtsgerichte aufgelistet sind und dort ihre Zwangsversteigerungen präsentieren. Da könnt ihr euch praktisch durch scrollen und dann seht ihr dann jeweils: Was ist das für ein Zwangsversteigerungsverfahren? Da steht dann zum Beispiel Mehrfamilienhaus in Düsseldorf Lingern oder in München Schwabing. Oder Eigentumswohnung in München Schwabing oder drei Eigentumswohnungen in München Schwabing. Und dann könnt ihr euch da durch klicken. Und wenn ihr dann auf diesen Link klickt von diesem Angebot, beziehungsweise dieser Vorstellung, dann findet ihr dort immer verschiedene Sachen, teilweise einzelne Fotos, eine Beschreibung des Objektes, rechtliche Sachen. Namen der Gläubiger teilweise. Ihr findet aber immer ein Verkehrswert Gutachten. Das Amtsgericht beauftragt also immer einen staatlich vereidigten Gutachter die Immobilie zu besichtigen und ein Verkehrswert Gutachten zu erstellen. Das ist öffentlich einsehbar und auf diesem Portal als PDF vorhanden. Ihr könnt es natürlich auch bei dem Amtsgericht in schriftlicher Form anfordern. Zu diesem Verkehrswert Gutachten gibt es eines zu sagen: Das heißt nicht, dass die korrekt sind. Sondern das sind einfach Berechnungsmethoden nach denen hier berechnet wird. Das ist zum Beispiel der Ertragswert. Das ist eine Berechnungsformel. Auch dazu habe ich Videos, wie das errechnet wird. Beziehungsweise einfach der Substanzwert beziehungsweise der Gebäudewert. Da gibt es auch Formeln und Vorschriften, wie das errechnet wird. Und das macht der Gutachter einfach, prüft das noch mal auf Plausibilität und das ist dann auch schon das Gutachten. Also man kann sich da nicht hundert prozentig verlassen. Und es gibt auch 0,0 Haftung für dieses Gutachten. Und hier kommt auch schon der erste Praxistipp: Surft euch einfach mal durch, durch dieses Portal. Schaut euch mal die unterschiedlichen Angebote an. Schaut euch mal verschiedene von diesen Gutachten an. Und dann gehe einfach mal selbst auf ein, zwei, drei, vier Versteigerungen, wo du gar nicht mit steigern willst, sondern einfach nur mal um zu sehen, wie so was abläuft.

Ganz wichtiger Praxistipp: Einfach nur hingehen als Zuschauer. Diese Versteigerungen sind alle öffentlich. Klar, es sind ja auch Versteigerungen. Schaue dir das einfach nur mal an, wie das so abläuft. Möchtest du bei so einer Versteigerung mitmachen, dann musst du zehn Prozent des Verkehrswertes, nicht des ersteigerten Wertes, also wenn der ersteigerte Wert unterhalb des Verkehrswertes ist, dann ist es uninteressant. Sondern es geht einfach darum, wenn zum Beispiel das Gutachten eine Million ist, dann must du 100.000 Euro Sicherheiten stellen. Egal ob runter gesteigert wird oder hoch gesteigert wird. Diese Sicherheit kannst du beibringen entweder durch Überweisung zum Amtsgericht. Das muss allerdings drei Tage vorher da sein. Und hat den Nachteil, wenn du nicht ersteigerst, dass es teilweise sogar ein, zwei Wochen dauert, bis du dein Geld wieder zurück bekommst. Teilweise auch länger. Einfach weil die Mühlen der Justiz nun mal nicht so schnell mahlen. Und vielleicht gibt es ja auch noch ein paar Guthabenzinsen. Die meisten machen das mit einem Bank bestätigten oder EZB-Scheck. Ein EZB-Scheck ist ein Scheck der Europäischen Zentralbank. Das heißt, Geld wird wirklich

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